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ADMIGRA - Kanzleihomepage als Webblog

Webblogs werden nur von Bloggern gelesen. Das hat eine Studie erst kürzlich herausgefunden - "Webblogs das überschätzte Phänomen". Warum trotzdem eine Firmenhomepage als Webblog?

Artikel als PDF-Datei zum Speichern und DruckenVon Thomas Krause, Esq.

Zugegeben, ich war am Anfang schon recht skeptisch - insbesondere wegen des hohen Anteils an statischem Inhalt und der gebotenen Seriösität des Angebots (nicht wegen der Studie). Letztlich habe ich mich für eine Lösung mit WordPress entschieden und das Ergebnis stimmt mich äußerst zufrieden.

Warum überhaupt ein Blog?

Ein Webblog, mit seiner, auch für Laien wie mich, einfach zu bedienenden Struktur, ermöglicht es mir als Anbieter den Inhalt eines Angebots ohne Abhängigkeit von einem Webdesigner zu gestalten. Aktuelle Informationen können auf diese Weise zeitnah veröffentlicht werden und die Suchmaschinenrobots müssen nie hungrig die Seite verlassen.

Hauptargument für das Webblog war für mich die Marketing-Funktionalität. Für ein Beratungsunternehmen ist es von größter Bedeutung, von potentiellen Mandanten als vertrauenswürdig und kompetent wahrgenommen zu werden. Gleichzeitig darf der professionelle Auftritt aber nicht zu einer Kontaktbarriere(Einschüchterung durch Kompetenz) für den Besucher der Seite werden. Mit dem Webblog erreiche ich all diese Kriterien. Es ermöglicht mir aktuelle Meldungen einfach zu veröffentlichen und dadurch zum einen potentielle Mandanten hoffentlich von meiner Kompetenz auf meinem Gebiet zu überzeugen und gleichzeitig fördere ich die Indexzierung der Seite durch die Suchmaschinenrobots und erreiche bessere Suchmaschinenergebnisse.

Im selben Moment verhindert das Webblog, z.B. durch die Kommentarfunktion, dass ich als Anbieter unnahbar werde. Die Kehrseite ist natürlich, dass man viele Anfragen nach kostenlosen Rat erhält. Natürlich ist es ein Frage der Philosophie, wie man mit solchen Anfragen umgeht oder ob man z.B. die Kommentarfunktion einfach abstellt.

Das Layout der Seite ließ sich in WordPress vollständig an meine Vorstellungen anpassen und auch die statischen Inhalte konnte problemlos und ebenso einfach, wie die Beiträge der Blogrolle selbst, eingebunden werden. Lediglich ein Menü für die statischen Inhalte musste programmiert werden. Meine Hauptbedenken gegen ein Blog waren damit zerschlagen.

Hinzu kommt, dass es scheinbar untern den Juristen eine gewisse Affinität für Blogs (und die USA) gibt. Selbst wenn mein Blog ständig nur von anderen Juristen gelesen wird, erreiche ich damit zum einen die Verbreitung meines Namens (B2B) und zum anderen ist es nicht schädlich, solange das Angebot allgemein gefunden wird.

Beste Beispiele für erfolgreiche juristische Webblogs (Blawg) sind in erster Linie DAS LawBlog des Kollegen Udo Vetter sowie die Angebote der Kollegen Dr. Bahr und Kanzlei Sewoma. Denke ich an einen Strafverteidiger, denke ich Udo Vetter.

Die Frage muss also besser lauten: Warum kein Blog? Das Webblog erfordert, dass es regelmäßig aktuelle Beiträge enthält. Letztlich ist diese Problem allen Angeboten gleich, es sei denn das Angebot besteht nur aus einer "Visitenkarte". Ein ungepflegter Internetauftritt ist im Zweifel schlechter als gar kein Internetangebot. Wer also ein wenig Spaß am Schreiben hat ist mit einem Webblog bestens bedient.

ADMIGRA ist mein Angebot zum U.S. Einwanderungsrecht. Es ist gerade mal online, ein Besuch lohnt sich aber trotzdem schon.

Anmerkung: ADMIGRA wurde realisiert von FIETZ.MEDIEN. Herzlichen Dank für die gute Arbeit.

© DER ADVERSARIO 2006-04-10
Diesen Artikel zitieren: ADVERSARIO Dok. 277-09016/2006

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