Rubriken: Home » INTERNET-RECHT » Hyperlinks » Nr. 143/2003

Kommentar: Disclaimer oder Haftungsauschluß

Wer kennt es nicht, das Urteil des Landgerichts Hamburg mit Az 310 O 85/98. Auf fast jeder Homepage ist es im Disclaimer zu finden. Der Betreiber versucht sich so von der Haftung freizustellen.

Artikel als PDF-Datei zum Speichern und DruckenVon Redaktion

In den oft verwendeten Disclaimer-Texten heisst es:

"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 (Az 310 O 85/98) hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen."

Gelesen hat der Betreiber das Urteil dann aber wohl nicht. Sonst würde er/sie nicht so einen Blödsinn auf seiner Website produzieren. Nebenbei, dies Urteil ist niemals rechtskraeftig geworden. Die Parteien einigten sich in einem Vergleich. (MMR 2/99)

Beabsichtigt wird mit einem derartigen Haftungsauschluß oder auf  Neu-Deutsch "disclaimer", den Internet-Nutzer darauf hinzuweisen, dass der Betreiber keinerlei Haftung für die Inhalte der verlinkten Seiten übernimmt. Aber genau dies hat das LG Hamburg gerade nicht festgestellt, sondern es weisst ausdrücklich daraufhin, dass ein solcher disclaimer eben gerade nicht zur Haftungsfreistellung geeignet ist. Eine pauschal ausgesprochene Distanzierung ist nicht wirksam.

Problematisch wird eine solche Distanzierung insbesonderen, wenn auf der gleichen Website dann "ausgesuchte Links für Freunde" angeboten werden. Es wird also auf der einen Seite eine Empfehlung ausgesprochen und auf der anderen Seite wird sich von dieser Empfehlung distanziert. So nach dem Motto: "Guten Tag, darf ich Ihnen Herrn Mueller vorstellen. Ich distanziere mich aber von allen Dingen, die er sagt, tut oder ausführt." Herzlichen Dank.

Ja, wir distanzieren uns auch in unserem Link- und Download-Bereich. Warum tun wir dies?

Grundsätzlich ist eine solche Distanzierung nicht notwendig, wenn man keine rechtswidrigen Inhalte verlinkt. Tut man dies, haftet man unabhängig von einer Distanzierung, wenn zugemutet werden konnte, dass man von diesen Inhalten Kentniss hatte oder haben konnte nach Teledienstgesetz bzw. Medienstaatsvertrag.

Wir distanzieren uns, weil wir in jedem Fall ausschliessen wollen, dass ein unbedarfter Nutzer meint, das verlinkte Angebot gehöre zu dem unserem. Wir wollen damit feststellen, dass wir lediglich von dem Link Gebrauch machen, uns aber nicht die fremden Urheberrechte zurechnen lassen wollen. Diese Praxis hat sich angesichts der aktuellen Rechtssprechung bewährt.

Also distanzieren Sie sich zielgerichtet in dem Bereich oder an dem Link, bei dem Sie es für notwendig erachten, vermeiden Sie einen pauschalen Disclaimer, der meist ins Leere läuft und vermeiden Sie es, dabei das Urteil des LG Hamburg zu nennen.

Lesen Sie jetzt:

Disclaimer und Haftung - Aus Sicht eines Foren-Betreibers und, wie ein Disclaimer Rechtswirkung erlangen könnte.

© DER ADVERSARIO 2003-01-15
Diesen Artikel zitieren: ADVERSARIO Dok. 143-09016/2003

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